RefModula für religionspädagogische Arbeit in der Kirche

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Rahel Voirol, Ausbildungsleiterin
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Neue Ausbildung ab 2026: Ein Weg mit drei Etappen

In seiner Sitzung vom 3. Juli 2025 hat der Synodalrat die Teilrevision der Verordnung über die modulare kirchlich-theologische und katechetische Aus- und Weiterbildung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (RefModula-Verordnung) vom 15. August 2013 (KES 54.010) beschlossen.

Die Revision der RefModula-Verordnung regelt die religionspädagogische Ausbildung neu. Damit wird ein möglichst breiter und differenzierter Zugang zu einer religionspädagogischen Ausbildung ermöglicht.

Etappe 1: Ausbildung zur Assistenz Kirchliche Religionspädagogik
Sie ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg. Diese Ausbildung folgt auf den bisherigen MiKiFa-Lehrgang, welcher in das neue Modell integriert wird. Sie befähigt zur Begleitung von und Mitarbeit in religionspädagogischen Angeboten. Die Ausbildung dauert ein Jahr und beinhaltet neu einen praktischen Teil.  

Etappe 2: Fachausweis zur Mitarbeiterin oder zum Mitarbeiter Kirchliche Religionspädagogik
Ergänzend wird ein neuer Fachausweis zur Mitarbeiterin oder zum Mitarbeiter Kirchliche Religionspädagogik eingeführt. Dieser befähigt zur Planung und Gestaltung von konkreten Bildungseinheiten entweder mit Kindern auf der Primarstufe oder mit Jugendlichen auf der Oberstufe. Die Erlangung eines zweiten Fachausweises ist durch ein Fachpraktikum auf der jeweils anderen Stufe und den Besuch eines begleitenden fachdidaktischen Moduls möglich. 
Die Ausbildung zum Fachausweis dauert mindestens zwei Jahre.

Etappe 3: Ausbildung zum Kirchlichen Religionspädagogen oder zur Kirchlichen Religionspädagogin mit Diplom 
Die dritte Stufe bzw. die Ausbildung zum Kirchlichen Religionspädagogen oder zur Kirchlichen Religionspädagogin mit Diplom baut auf dem Fachausweis auf und schliesst eine zusätzliche Praxisausbildung ein. Sie befähigt zur Beauftragung für das katechetische Amt, wie es in der Kirchenordnung vorgesehen ist. 
Die Gesamtverantwortung für das religionspädagogische Handeln in einer Kirchgemeinde bleibt Pfarrpersonen oder beauftragten Katechetinnen und Katecheten vorbehalten, genauso wie das Leiten von Gottesdiensten, die Gestaltung von Sakramenten und Kasualien, die Begleitung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien sowie das Führen von Mitarbeitenden und Freiwilligen. Die Kompetenzen für diese verantwortungsvollen Tätigkeiten werden in einem dritten Ausbildungsjahr angeeignet. 

Die Teilrevision der Verordnung über die modulare kirchlich-theologische und katechetische Aus- und Weiterbildung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (RefModula-Verordnung) vom 15. August 2013 (KES 54.010) tritt per 1. August 2025 in Kraft. 
Die Umsetzung des Konzeptes ist nun gestartet, mit dem Ziel, einen ersten Ausbildungsjahrgang 2026 starten zu können. Genauere Informationen zur Ausbildung sowie zu den neuen Tätigkeitsfeldern der zukünftigen Absolventinnen und Absolventen von RefModula folgen nach den Herbstferien.